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   LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12   

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https://dejure.org/2013,39540
LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12 (https://dejure.org/2013,39540)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02.05.2013 - 327 O 370/12 (https://dejure.org/2013,39540)
LG Hamburg, Entscheidung vom 02. Mai 2013 - 327 O 370/12 (https://dejure.org/2013,39540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 9 S 2 Nr 2 PatG, § 139 Abs 1 PatG
    Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Patentrechtsverletzung: Patentanspruchsverletzende Umverpackungs- und Beipackzettelgestaltung hinsichtlich eines Mittels zur Anwendung bei Fruktoseintoleranz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    Aufgrund der im gewerblichen Rechtsschutz bestehenden Besonderheiten entspricht es für diesen Bereich einhelliger Meinung, dass das für eine Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Interesse grundsätzlich auch dann besteht, wenn der Kläger im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) auf Leistung klagen kann (vgl. BGH , Urteil v. 15.05.2003, I ZR 277/00 - Feststellungsinteresse III m. w. N.).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    Dies folgt aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.03.2005 zum Az. X ZR 126/01 (Blasfolienherstellung), da im Hinblick auf die Angaben auf der Umverpackung und in dem Beipackzettel gemäß den Anlagen K 14 und K 15 zwischen den Parteien gerade streitig ist, ob die sinnfällige Herrichtung von " F." auch mit der Angabe "wandelt überschüssige Fructose in Glucose um" auf der Umverpackung sowie in der Gebrauchsinformation eine wortsinngemäße Verletzung des Anspruchs 1 des Klagepatents darstellt.
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    a) Für den Fall des zweckgebundenen Stoffschutzes, wie er auch Gegenstand des Klagepatentanspruchs 1 ist, hat der BGH in der Entscheidung "Antivirusmittel" (GRUR 1987, 794 ff.) das Folgende ausgeführt:.
  • BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88

    Umfang des Schutzes eines Patents

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    Eine solche sinnfällige Herrichtung kann in einer besonderen Gestaltung des Stoffes oder der Sache liegen; möglich ist aber auch eine dem Stoff oder der Sache beim Vertrieb beigefügte Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels (vgl. hierzu BGH , GRUR 1992, 305 ff. (307); BGH, GRUR 1990, 505 ff. (506) - Geschlitzte Abdeckfolie - m. w. N.; LG Düsseldorf a. a. O. und m. w. N.).
  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89

    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    Eine solche sinnfällige Herrichtung kann in einer besonderen Gestaltung des Stoffes oder der Sache liegen; möglich ist aber auch eine dem Stoff oder der Sache beim Vertrieb beigefügte Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels (vgl. hierzu BGH , GRUR 1992, 305 ff. (307); BGH, GRUR 1990, 505 ff. (506) - Geschlitzte Abdeckfolie - m. w. N.; LG Düsseldorf a. a. O. und m. w. N.).
  • LG Düsseldorf, 24.02.2004 - 4a O 12/03

    Anforderungen an das Vorliegen einer Patentrechtsverletzung im

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    Eine Benutzung kommt danach nur in Betracht, wenn der im Patentanspruch genannte spezifische Verwendungszweck der Erfindung angestrebt oder zielgerichtet erreicht wird, wobei im Falle zweckgerichteten Stoffschutzes nicht nur Handlungen erfasst werden, die unmittelbar die Anwendung betreffen, sondern bereits solche Handlungen, bei denen der Stoff zu der betreffenden Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (vgl. LG Düsseldorf , GRUR-RR 2004, 193 ff. (194) - Ribavirin - ).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2012 - 4b O 123/12

    Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen

    Auszug aus LG Hamburg, 02.05.2013 - 327 O 370/12
    Die Lauer-Taxe enthält die Daten aller Arzneimittel, die in Deutschland für den Handel zugelassen sind, bildet so die Grundlage für den Einkauf und die Arzneimittelausgabe seitens der Apotheken, denen die in der Lauer-Taxe enthaltenen Informationen über Apothekensoftwareprodukte verschiedener Unternehmen zugänglich sind, wird überwiegend mit den von der Informationsstelle für Arzneimittelspezialitäten GmbH (IFA) gesammelten Daten gespeist und erscheint zweimal monatlich (vgl. LG Düsseldorf , Urteil vom 15.11.2012 - 4bO 123/12, BeckRS 2013, 02222).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2017 - 2 W 4/17

    Vollstreckung eines inzwischen durch Zeitablauf wirkungslos gewordenen Titels

    Sie bildet so die Grundlage für den Einkauf und die Arzneimittelausgabe seitens der Apotheken, denen die in der L.-T. enthaltenen Informationen über Apothekensoftwareprodukte verschiedener Unternehmen zugänglich sind (LG Düsseldorf Urt. v. 15.11.2012 - 4b O 139/12, BeckRS 2013, 2395; LG Hamburg, Urt. v. 02.05.2013 - 327 O 370/12, BeckRS 2013, 14999).
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